Veranstaltungsankündigung
Vor 81 Jahren: Der Mord an zwei Häftlingen mitten in Kaltenkirchen
Eine Gedenkveranstaltung der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen, der Stadt Kaltenkirchen und der Kaltenkirchener Demokratie-Werkstatt e.V.
Der Todesmarsch Hamburg-Kiel vom Polizeigefängnis Fuhlsbüttel zum „Arbeitserziehungslager“ Nordmark bei Kiel begann am 12.04.1945 und dauerte vier Tage. Etwa 800 Häftlinge wurden in vier Kolonnen nach Norden getrieben. Das erste Quartier des Todesmarsches war in Kaltenkirchen. Ein Teil der Häftlinge wurde in „Hüttmanns Gasthof“ in der Schützenstraße untergebracht, eine andere Häftlingsgruppe wurde in dem in direkter Nachbarschaft im Ortszentrum gelegenen Hof des Bauern Bernhardt Möller einquartiert.
Am Morgen des 13.04.1945 verübte die SS in Kaltenkirchen zwei Morde. In „Hüttmanns Gasthof“ wurden der am 01.12.1910 in Rostock geborenen Hugo Kochendörffer und Peter Josef Beck, geboren am 30.10.1908 in Ober-Roden, erschossen.
Mit der Gedenkveranstaltung möchten wir gemeinsam an Hugo Kochendörffer und Peter Josef Beck erinnern und den weiteren sieben, uns bekannten Menschen gedenken, die während des Todesmarsches ermordet worden sind. Zudem gedenken wir allen Menschen, die während des Todesmarsches geschunden und gequält worden sind.
Fred Zimmak wird für die Angehörigen der Überlebenden des Todesmarsches sprechen. Zudem werden Stefan Bohlen, der Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen, und Peter Stoltenberg, der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes, ein Grußwort sprechen. Für die KZ Gedenkstätte Kaltenkirchen wird der Historiker Thomas Käpernick einen Redebeitrag halten.
Anschließend wird eine neue Gedenktafel eingeweiht, die dem aktuellen Forschungsstand entspricht.
Die Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, den 19.04.2026, um 11.00 Uhr am Ort der Gedenktafel
(Am Grünen Markt – Ecke Schützenstraße) in Kaltenkirchen statt.
Die Gedenkveranstaltung ist Teil einer Reihe von Veranstaltungsaktivitäten zum Gedenken an den Todesmarsch Hamburg – Kiel im April 1945
Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechts extremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.